Zu einer Verbesserung und Stabilisierung des psychischen und körperlichen Befindens oder zu einer Verbesserung von sozial-kommunikativen und Verhaltensfertigkeiten können auch psychotherapeutische Leistungen hilfreich sein, die im Leistungskatalog der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen nicht enthalten sind. Solche Leistungen können nur als Selbstzahler-Leistung erbracht werden. Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber der Krankenversicherung. Selbstzahler-Leistungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch eines Klienten erbracht, die Initiative zur Privatbehandlung geht immer vom Klienten aus.
In unserer Praxis werden folgende Selbstzahler-Leistungen angeboten: