Psychotherapie in Not!
Der Bundestag hat mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz auf einer verzerrten Datengrundlage weitreichende Einschnitte für die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland beschlossen und dies obwohl es schon jetzt lange Wartezeiten, eine unzureichende Versorgung und immer weiter wachsende AU-Zeiten aufgrund psychischer Erkrankungen gibt. Die Honorarkürzungen Anfang des Jahres waren nur der Anfang. Insbesondere die Einbudgetierung der Psychotherapie und die Abschaffung des Schutzes eines Mindesthonorars für psychotherapeutische Leistungen wird die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland dramatisch verschlechtern und viele psychotherapeutische Praxen in ihrer Existenz bedrohen. Psychisch kranke Patient(inn)en werden in Zukunft noch schwerer einen Therapieplatz finden und die Behandlungen werden in die wesentlich teurere, oft weniger effiziente stationäre Behandlung verschoben. Viele Patient(inn)en werden bereits heute nur deshalb stationär behandelt, weil sie nicht zeitnah einen ambulanten Psychotherapieplatz finden. Die AU-Zeiten der Unbehandelten werden weiter in die Höhe wachsen, ein Kosten-Eigentor. Dabei gibt es längst sinnvolle Lösungsideen aus der Profession oder aus dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), um die die notwendige Zuweisung und Versorgung schwer psychisch kranker Patientinnen und Patienten zu verbessern, wie das im Innovationsfond des G-BA geförderte und von allen Seiten gelobte Projekt ProTherapy, in dem Regionale Psychotherapeutenschaften die Verantwortung für eine optimierte ambulante psychotherapeutische Versorgung übernehmen.
e