Alle unsere festen und freien Mitarbeiter(innen) haben ein Psychologiestudium an einer Universität abgeschlossen, zusätzlich eine mehrjähige staatlich anerkannte Zusatzausbildung in Verhaltenstherapie (analog der Facharztweiterbildung) und die Approbation als Psychologische(r) Psychotherapeut(in).
Die Approbation ist die staatliche Zulassung zur unbeschränkten, eigenständigen Ausübung der Psychotherapie als Heilkunde im Sinne des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG §1 Abs.3). Die Berufsbezeichnung Psychologischer Psychotherapeut ist durch das PsychThG rechtlich geschützt und darf nur von Diplom-Psychologen oder Psychologen (M.Sc.) geführt werden, die nach dem Universitätsstudium eine mindestens dreijährige Vollzeitausbildung oder mindestens fünfjährige berufsbegleitende Ausbildung in einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte absolviert haben.
Alle Mitarbeiter(inn)en bilden sich regelmäßig in internen und externen Fortbildungen und Intervisionen fort. Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Kenntnisse dem neuesten Stand der Wissenschaft entsprechen.
Psycholog(inn)en, die in unser Lehrpraxis eine staatlich anerkannte psychotherapeutische Zusatzausbildung absolvieren, haben ein Universitätsstudium in Psychologie (Diplom oder Master of Science) abgeschlossen und bereits einschlägige berufliche Erfahrungen in der stationären psychosomatischen oder psychiatrischen Behandlung von psychischen Erkrankungen gesammelt.