Psychotherapie
 
Dr. Sascha Gönner  

PROZEDERE

Gesetzlich Versicherte
Gesetzlich Versicherte bringen zum ersten Sprechstundentermin einfach die Versichertenkarte ihrer Krankenkasse und ggf. vorliegende Arzt- oder Klinikberichte mit. AOK-Patient(inn)en, die am Hausarzt-/Facharztprogramm teilnehmen, benötigen zusätzlich eine Überweisung ihres Hausarztes. Die Kosten einer ambulanten Psychotherapie werden von der gesetzlichen Krankenversicherung vollständig übernommen.

Privat Versicherte
Privat Versicherte müssen mit ihrer Krankenkasse vorab klären, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden. Zur Beantragung der Kostenübernahme für eine Psychotherapie haben die privaten Krankenkassen/ Beihilfe eigene Formblätter, die Sie am besten direkt anfordern und bereits zum Erstgespräch mitbringen. Patienten werden bei der Beantragung der Kostenübernahme selbstverständlich unterstützt.

Sprechstunde und Probesitzungen

Bevor eine Therapie beantragt wird, werden erst Sprechstundentermine und Probesitzungen durchgeführt. In der Probephase versucht die Therapeutin oder der Therapeut, ein tieferes Verständnis von den psychischen Problemen, Beschwerden, Sorgen oder inneren Konflikten der Patientin oder des Patienten zu gewinnen und einzuschätzen, ob eine psychotherapeutische Behandlung generell indiziert ist und ob in der Praxis ein geeignetes Behandlungsangebot gemacht werden kann. Sind die Kriterien für eine psychische Erkrankung erfüllt, werden Patient(inn)en über die Symptomatik und die Diagnose aufgeklärt. Patient(inn)en werden zu Beginn der Behandlung über Möglichkeiten, Grenzen und den organisatorischen Rahmen einer Psychotherapie informiert. Gemeinsam wird versucht, mögliche Ursachen der Beschwerden herauszuarbeiten und zu verstehen, welche Faktoren zu ihrem Fortbestehen beitragen. Therapeutische Ziele werden festgelegt und erste Behandlungsschritte abgeleitet. Das therapeutische Vorgehen wird ganz auf die individuellen Bedürfnisse und die besonderen Lebensumstände der Patient(inn)en abgestimmt und soll transparent und nachvollziehbar sein. Wichtig ist auch, sich nicht nur mit Defiziten zu beschäftigen, sondern auch die Stärken und Ressourcen der Patient(inn)en für die Therapie zu nutzen. Nicht nur die fachliche Qualifikation der Therapeut(inn)en ist wichtig, entscheidend für eine erfolgreiche Therapie ist auch, dass die „Chemie“ zwischen Therapeut(in) und Patient(in) stimmt, dass sie zusammen passen. Daher sollten Sie sich in der probatorischen Phase auch fragen, ob Sie sich im Kontakt angenommen fühlen und Sie sich Ihrem Gegenüber anvertrauen und öffnen können. 

Antragstellung und Therapiebeginn

Entscheiden sich Patient(in) und Therapeut(in) für die Aufnahme einer Psychotherapie, wird bei der Krankenkasse ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Mit der Therapie darf erst nach der Bewilligung durch die Krankenkasse begonnen werden. Akutbehandlungen müssen bei der Krankenkasse nicht beantragt, sondern nur angezeigt werden.

Therapiedauer

Eine Kurzzeittherapie umfasst 24 Sitzungen. Manchmal stellt sich eine zufriedenstellende Besserung aber auch schon früher ein, so dass die Therapie vorzeitig beendet werden kann. Bei komplexen, tiefgreifenden Problemen kann es auch notwendig sein, die Therapie zu verlängern, um eine ausreichende Veränderung zu erzielen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Prognose für eine weitere Besserung günstig erscheint und der Patient für eine weiterführende Behandlung ausreichend motiviert ist. Die Höchstgrenze liegt in der gesetzlichen Krankenversicherung bei 80 Stunden.

Die Therapiesitzungen dauern 50 Minuten und finden in der Regel wöchentlich zu einem festen Termin statt. Therapeutisch begründet sind aber auch mehrstündige Sitzungen möglich, bspw. wenn Patienten mit Angst- oder Zwangserkrankungen bei der Durchführung von Konfrontationsübungen begleitet werden.

Um die therapeutischen Fortschritte über einen längeren Zeitraum zu stabilisieren, werden gegen Ende der Behandlung die Abstände zwischen den Therapiesitzungen oft allmählich vergrößert, so dass bspw. nur noch alle zwei, vier oder acht Wochen ein Termin stattfindet.