Sind Sie gesetzlich versichert, werden sämtliche Kosten der ambulanten Psychotherapie von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, da wir von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen zugelassen sind. Wir besitzen die Genehmigungen zur Abrechnung von Einzel- und Gruppentherapie bei Erwachsenen und Einzeltherapie bei Kindern- und Jugendlichen. Kosten fallen nur an, wenn Termine nicht fristgerecht abgesagt werden (s. unten Ausfallhonorar).
Sind Sie privat versichert, wird Ihnen das Honorar für die ambulante Psychotherapie gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) privat in Rechnung gestellt. Die Kosten werden von Ihrer privaten Krankenkasse und ggf. Beihilfe nach Eingabe der Rechnung entweder vollständig oder teilweise erstattet. Es ist sinnvoll, bereits vor Therapiebeginn mit Ihrer Krankenversicherung und ggf. Beihilfe zu klären, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden. Nicht bei jeder Versicherung bzw. jedem Tarif werden die Kosten vollständig übernommen, so dass es sein kann, dass Zuzahlungen erforderlich sind. Die Kosten für mehrere Probesitzungen werden in der Regel auch ohne eine vorherige Genehmigung erstattet. Erfolgen Terminabsagen nicht fristgerecht, ist ein Ausfallhonorar (s. unten) privat zu entrichten, dass von der Krankenkasse nicht erstattet wird.
Unsere Praxis ist eine Bestellpraxis, d.h. die Sitzungszeit ist für jeden Patienten persönlich reserviert. Kurzfristige Absagen führen zu nicht kompensierbaren Einnahmeausfällen, da die Krankenkassen nur tatsächlich erbrachte Leistungen vergüten. Erfolgt eine Terminabsage nicht fristgerecht, ist privat ein Ausfallhonorar zu entrichten.
Beim Vorliegen einer psychischen Erkrankung und Indikation für eine Richtlinien-Psychotherapie werden die Behandlungskosten von der gesetzlichen Krankenversicherung vollständig und von der privaten Krankenversicherungen zumindest teilweise übernommen. Auch wenn keine psychische Erkrankung oder Indikation für eine Richtlinien-Psychotherapie vorliegt, können psychotherapeutische Leistungen bei der Bewältigung von zahlreichen Schwierigkeiten und Problemen hilfreich sein. Die Kosten werden in diesem Fall aber in aller Regel nicht von der Krankenversicherung übernommen. Psychotherapeutische Leistungen können in diesem Fall nur als Selbstzahler-Leistung und nicht zu Lasten der Krankenkasse erbracht werden. Zudem können zu einer Verbesserung und Stabilisierung des psychischen und körperlichen Befindens oder zu einer Verbesserung von sozial-kommunikativen und Verhaltensfertigkeiten auch psychotherapeutische Leistungen hilfreich sein, die im Leistungskatalog der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen nicht enthalten sind. Auch diese Leistungen können nur als Selbstzahler-Leistung erbracht werden. Bei der Inanspruchnahme solcher Wunschleistungen wird das Honorar dem Klienten privat gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung gestellt und es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber der Krankenversicherung. Selbstzahler-Leistungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch eines Klienten erbracht, die Initiative zur Privatbehandlung geht immer vom Klienten aus. Eine Übersicht von Selbstzahler-Leistungen, die in unserer Praxis angeboten werden, finden Sie hier.